Neue Barrierefreiheit-Pflicht: Ist deine Unternehmens-Website jetzt illegal?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ein Wortungetüm, das seit Monaten die Online-Welt beschäftigt. Das Gesetz, welches am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, betrifft vor allem Unternehmer. Weil diese ihre Website jetzt barrierefrei gestalten müssen.
Ein kleiner Vergleich zur Verdeutlichung: Man stelle sich vor, man betritt einen Laden und die Türen sind so schmal, dass man nicht hindurchpasst. Die Preisschilder auf den Waren sind so klein gedruckt, dass man sie nicht lesen kann. Und die Kasse ist so hoch angebracht, dass nicht jeder Besucher sie erreichen kann. Klingt absurd? Aber genau das passiert täglich Millionen von Menschen im Internet. Viele Internetseiten stellen für sie eine Barriere dar. Seit einigen Wochen kann das zum teuren Problem für die betreibenden Unternehmen werden. Wie man Abhilfe schaffen kann? Wir klären auf!

Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleinere Firmen, die:
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mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen
ODER
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einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro haben
ODER
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digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten
Unternehmer, Hersteller und Importeure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Online-Shops anbieten, müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Die Bandbreite reicht von großen Online-Marktplätzen und Bankdienstleistungen über Arztpraxen mit Online-Terminbuchung und Friseure mit Buchungssystem bis hin zu Handwerksbetrieben mit einfachem Kontaktformular. Dabei geht es nicht nur um Websites – auch E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals, Geld- oder Fahrscheinautomaten fallen unter das Gesetz.
Was bedeutet "barrierefrei"?
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Internetseite für ALLE Menschen nutzbar ist:
- Für Menschen mit Sehbehinderungen: mit Alternativtexten bei Bildern, ausreichend Farbkontrast oder Bedienung per Tastatur
- Für Menschen mit Hörbehinderungen: mit Untertiteln bei Videos, visuellen statt akustischen Hinweisen
- Für Menschen mit motorischen Einschränkungen: mit größeren Klickflächen, einfacherer Navigation
- Für Menschen mit geistigen Einschränkungen: mit einer klaren Sprache, logischer Struktur, eindeutigen, verständlichen Symbolen
Strafgebühren bei Nichteinhaltung
Bußgelder in Höhe von 10.000 Euro, in Extremfällen sogar bis 100.000 Euro, sind nur die Spitze des Eisbergs. Viel teurer können Abmahnungen werden. So könnte es gut sein, dass sich das Geschäftsmodell "Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit" etabliert. Das heißt, dass findige Anwälte mit programmierten Bots das Internet nach nicht barrierefreien Internetseiten durchsuchen und hier mit Abmahnungen drohen. Oder noch schlimmer, mit der Sperrung der kompletten Website.
Chancen statt Pflichten
Barrierefreie Websites sind aber nicht nur ein Pluspunkt für beeinträchtigte User mit besonderen Bedürfnissen. Sie bieten auch den Unternehmen selbst echte Vorteile. So liebt Google zum Beispiel barrierefreie Seiten. Viele Barrierefreiheits-Anforderungen überschneiden sich mit SEO-Standards: Alternativtexte, klare Strukturen, schnelle Ladezeiten – all das verbessert auch das Ranking. Zusätzlich erhöht man die Reichweite. 10-15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Das sind alles potenzielle Kunden, die bisher ausgeschlossen wurden. Dazu kommen ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen (gebrochener Arm, Augenoperation o. Ä.).
Jetzt Website mit Schnelltest checken!
Ist deine Website barrierefrei? Mach den Test:
- Kann man die Website komplett ohne Maus bedienen?
- Haben alle Bilder aussagekräftige Alternativtexte?
- Sind Farbkontraste ausreichend stark?
- Funktioniert die Homepage auch mit Sprachausgabe?
- Haben Videos einen Untertitel?
Sollte eine Frage mit "nein" oder "weiß nicht" beantwortet werden, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit Handlungsbedarf.
Fazit: Der nächste Schritt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist da – und damit auch die Pflicht zur Barrierefreiheit. Jetzt geht es darum, die Umsetzung anzugehen.
Du hast deine Website noch nicht angepasst? Oder weißt gar nicht, wo du anfangen sollst? Viele Unternehmer stehen vor genau demselben Problem. Die gute Nachricht: Du musst das nicht alleine stemmen. smic! hilft dir dabei, deine Website BFSG-konform zu machen. Wir analysieren die aktuelle Website, zeigen konkrete Schwachstellen auf und entwickeln einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Umsetzung. Schritt für Schritt, verständlich erklärt und rechtssicher umgesetzt.
Bereit für den Wandel? Dann lass uns über deine barrierefreie Website sprechen und schreib uns!